Förderprogramme
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Nach Artikel 146 EG-Vertrag zielt der Einsatz des ESF darauf ab, die Arbeitskräfte insbesondere durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständig für die Bewilligung, Prüfung und Abrechnung von Projekten aus Mitteln des ESF sowie für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Individualförderung zum Beispiel für Betriebe, die mit Jugendlichen aus einer Praxisklasse ein Ausbildungsverhältnis eingehen. Als Teil der Ausbildungsinitiative "Fit for Work " der Staatsregierung sollen die Chancen für Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden, die einem besonderen Verdrängungswettbewerb unterliegen. Außerdem sollen Klein- und Mittelbetriebe in gesamt Bayern angeregt werden, zusätzliche Ausbildungsstellen anzubieten und zu besetzen. Für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz erhalten bayerische Betriebe zusätzlich 2000 Euro, wenn der Betrieb Klein- oder Mittelbetrieb der gewerblichen Wirtschaft (in der Regel mit weniger als 250 Beschäftigten) und der Jugendliche ein Bewerber aus früheren Jahren (Altbewerber) ist oder in Betrieben mit höchstens 20 Beschäftigen, der zusätzlich Ausbildungsplätze für eine Altbewerber oder für Schulabgänger schaffen wird.
Es werden Betriebe mit 2.500 Euro gefördert, die eine Ausbildungsplatz für Absolventen aus Praxisklassen bayerischer Hauptschulen unmittelbar nach Schulende oder nach einer sich anschließenden bis zu einjährigen berufsvorbereitenden Maßnahme zur Verfügung stellen. Die zusätzliche Ausbildung im Verbund wird maximal mit 2000 Euro gefördert: Dabei bilden Betriebe gemeinsam einen Jugendlichen aus, oftmals weil ein Betrieb nicht die sachlichen oder personellen Voraussetzungen hierfür hat.
Wichtig bei den Anträgen ist, dass das "Windhunderverahren" gilt, das heißt, die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidet überdie Mittelvergabe.
Es werden Betriebe mit 2.500 Euro gefördert, die eine Ausbildungsplatz für Absolventen aus Praxisklassen bayerischer Hauptschulen unmittelbar nach Schulende oder nach einer sich anschließenden bis zu einjährigen berufsvorbereitenden Maßnahme zur Verfügung stellen. Die zusätzliche Ausbildung im Verbund wird maximal mit 2000 Euro gefördert: Dabei bilden Betriebe gemeinsam einen Jugendlichen aus, oftmals weil ein Betrieb nicht die sachlichen oder personellen Voraussetzungen hierfür hat.
Wichtig bei den Anträgen ist, dass das "Windhunderverahren" gilt, das heißt, die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidet überdie Mittelvergabe.
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An der Kapuzinermauer 1
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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstraße 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821/5709 01
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