Kurzarbeit


Die Bundesregierung hat wesentlichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als Bestandteil des Konjunkturpakets II zugestimmt. Die in dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

- Die Agenturen für Arbeit erstatten die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden.*

- Die Bedinung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 %. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 % und weniger betroffen sind.*

- Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.*

- Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarung wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.*

- Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.*

- Die  Antragstellung und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld werden vereinfacht.

- Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit werden umfangreich gefördert.

*befristet gültig bis Ende 2010

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Weitere Informationen und Direktkontakt
Regionalmarketing Günzburg GbR - Wirtschaft und Tourismus
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Tel.: 08221/95 140
Fax: 08221/95 145
Emailkontakt zu:
Regionalmarketing Günzburg GbR - Wirtschaft und Tourismus
Arbeitgeberservice Landkreis Günzburg
Agentur für Arbeit, Neu-Ulm
Franz Kaiser
Tel.: 01801/555111
Emailkontakt zu:
Arbeitgeberservice Landkreis Günzburg

 

 
Wirtschaftsportal
Standortbroschüre
Mitfahrzentrale